Kosten


Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?

Das hängt davon ab, zu welcher „kieferorthopädischen Indikationsgruppe“ Ihr Kind gehört. Um das herauszufinden, vermessen wir zunächst die Kiefer Ihres Kindes genau und ordnen die Daten nach gesetzlichen Richtlinien in eine Tabelle ein. Anhand dieser Tabelle können wir beurteilen, ob ein Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen wird.
Falls ja, müssen Sie zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent (beim zweiten Kind 10 Prozent) leisten. Er wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.
Wir bieten Ihnen eine Behandlung, die anspruchsvoll ist und nach den neusten Kenntnissen der Wissenschaft erfolgt. Im Rahmen dieser Behandlung kann es außervertragliche Leistungen geben, die wir individuell mit Ihnen vereinbaren und die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt oder rückerstattet werden.

Was geschieht, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?

In diesem Fall erhalten Sie von uns auf Wunsch einen Privatplan mit Positionen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gesamthöhe der Kosten variiert je nach Art und Umfang der Behandlung und kann selbstverständlich in Teilbeträgen gezahlt werden. Eventuell kann ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden (außergewöhnliche Belastung).
Innerhalb der privaten Krankenversicherung/Beihilfe gehören viele kieferorthopädische Behandlungen zum Leistungsspektrum der Versicherung. Klären Sie bitte vor einer Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.Eine weitere Alternative ist eine private Zusatzversicherung. Bitte achten Sie dabei auf folgende Dinge:
Die Kieferorthopädie muss zu 100% mitversichert sein.Vor Abschluss der Versicherung sollte noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit diagnostiziert worden sein.
Nach Abschluss der Versicherung muss man in der Regel ein Jahr bis zum Beginn der kieferorthopädischen Behandlung warten. Die Kosten für eine private Zusatzversicherung sind meist nicht allzu hoch.

© 2022 KFO Dr. med. dent. Verena Sprekels